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Für die Werte des Sports
– gegen rechtsextreme Positionen

Der Sport in Nordrhein-Westfalen und bundesweit steht für Miteinander, Fairplay, Menschenwürde, Teilhabe und Integration. Der Landessportbund NRW (LSB NRW) und seine Sportjugend unterstützen daher die derzeitigen Kundgebungen für Demokratie und gegen die Verbreitung menschenfeindlicher und rechtsextremer Positionen, denn diese verstoßen gegen die Werte des Sports.  

„Wir sind vielfältig, in unseren Sportvereinen kommen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft friedlich zusammen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen jede Form von Extremismus“, sagt LSB-Präsident Stefan Klett.

Der Sportjugend-Vorsitzende Jens Wortmann ergänzt: „Wir müssen uns jetzt aktiv für die Sicherung unseres demokratischen Gemeinwesens einsetzen. Wir rufen unsere Vereine sowie alle Sportlerinnen und Sportler ausdrücklich auf, sich an entsprechenden Demonstrationen zu beteiligen und für unsere Werte einzustehen. Ausgrenzung, Rassismus und Antisemitismus haben bei uns keinen Platz.“

 


FAQ: Was Sportorganisationen jetzt wissen sollten

Aktuell engagieren sich viele Menschen und Organisationen gegen rechtsextremes Gedankengut. Sie treten für Menschenrechte und unsere Demokratie ein - und damit für Themen, die für den organisierten Sport zentral sind. Der Wunsch, sich auch öffentlich dafür zu positionieren, ist bei vielen Sportorganisationen groß. Dabei gibt es offene Fragen, z.B.: Wie können wir uns als Verein gegen Rechtsextremismus positionieren? Dürfen wir uns explizit gegen bestimmte Parteien aussprechen, obwohl wir parteipolitisch neutral sind? 

Diese FAQ-Sammlung (Frequently Asked Questions = oft gefragte Fragen) bietet erste Informationen und weiterführende Arbeitshilfen für Sportvereine zum Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Positionen in der Gesellschaft. Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen von Sportvereinen, Stadt- und Kreissportbünden sowie Fachverbänden.

 

Ja, das Recht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für Sportvereine. Der Verein muss die allgemeinen Grundrechte beachten, so wie alle anderen Teilnehmenden der Demonstration auch.

Ja, gemeinnützige (Sport-)Vereine dürfen sich zu (tages-)politischen Themen positionieren und auch zu Kundgebungen gegen Rechtsextremismus aufrufen. Sie sind zwar parteipolitisch neutral, aber nicht gesellschaftspolitisch neutral. Bei den momentanen Kundgebungen wird gegen die Verbreitung menschenfeindlicher Positionen demonstriert, denn diese verstoßen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen die Werte des Sports. Sportvereine als Teil unserer Gesellschaft dürfen sich gesellschaftspolitisch äußern und leisten mit ihrer Positionierung einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Demokratie. Die Vereinskultur selbst basiert auf demokratischen Grundwerten, wie mitgestalten, mitentscheiden und mitstreiten. Durch demokratie- und menschenfeindliche Aussagen von Organisationen und Parteien ist unsere Vereins- und Gesellschaftskultur unter Druck, Demonstrationen gegen Rechtsextremismus tragen zum Erhalt unserer offenen Vereinskultur bei.

“Liebe ...,

wir, der (Vereinsname) stehen für Respekt, Vielfalt und Fairplay. Wir sind dankbar für unsere vielfältige Sportgemeinschaft. Wir verurteilen alle rassistischen und menschenverachtenden Ideen, Äußerungen und Handlungen und treten diesen entschieden entgegen. Wenn rechtsextreme Parteien, Gruppierungen oder Akteure unsere demokratischen Strukturen angreifen, müssen wir gemeinsam aufstehen und laut werden, denn jetzt ist gemeinschaftliches Handeln jeder einzelnen Person gefragt.  Wir rufen euch dazu auf, an der (Veranstaltungsname) teilzunehmen, denn wir sind #SportlebtDemokratie!”
Hinweis: Auch das Hashtag #NRWSportverbindet und #NRWSportfürZusammenhalt kann verwendet werden.

Nein, die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins ist nicht gefährdet. Ein Sportverein darf sich sport- und gesellschaftspolitisch äußern. Dies gilt auch dann, wenn ein gesellschaftspolitisches Engagement nicht in der Satzung verankert ist.  

Wichtige Fragen zur “Politischen Neutralität des Sports” wurden im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Nolte im Auftrag der Deutschen Sportjugend geklärt und sind in mehreren Erklär-Filmen sowie in einer praxisorientierten Broschüre anschaulich erläutert.

(Auszug) “Sportvereine haben das Recht zu gesellschaftspolitischen Positionierungen im Rahmen ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 5 Abs.1 GG sowie Art. 8 Abs. 1 GG. Das Gemeinnützigkeitsrecht verbietet allerdings allgemeinpolitische Positionierungen sowie parteipolitische Zweckverfolgung.”

Nein, diese Abfrage ist nicht zulässig. Zudem darf eine Parteizugehörigkeit nicht als einziger Grund genannt werden, um eine Vereinsmitgliedschaft zu verweigern. Auch eine entsprechende Satzungsregelung ist nicht zulässig.  
Jeder Verein darf selbst entscheiden, welche Personen er aufnimmt und welche nicht. Eine Nichtaufnahme sollte immer inhaltlich begründet werden, z.B. weil bekannt ist, dass diese Person einer rechtsextremen Gruppierung angehört oder rassistische Äußerungen in der Öffentlichkeit gemacht hat usw..

Ja, der Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und seiner Sportjugend wenden sich entschieden gegen Intoleranz, Rassismus und Rechtsextremismus. Diese Position wurde im Jahr 2013 in einem Positionspapier veröffentlicht.

Die Positionierung finden Sie hier:

Positionierung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und seiner Sportjugend gegen Rechtsextremismus

Ja, diese ist im Positionspapier von DOSB und dsj (2020) zusammengestellt. Unter der Überschrift “Klare Haltung für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft” werden Richtlinien zum Umgang mit antidemokratischen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien, Gruppierungen und Akteur*innen erläutert. Die Positionierung umfasst konkrete Umsetzungsmaßnahmen, z.B. gegen eine Einladung von rechtsextremen Akteuren zu Veranstaltungen des DOSB/der dsj, gegen die Besetzung von Gremien mit (Zitat) “Personen, die als Funktionsträger*innen oder aktive Mitglieder von antidemokratischen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien oder Gruppierungen erkennbar sind oder sich öffentlich klar gegen die Werte des Sports stellen”.

Ja, ein Statement oder eine Positionierung des Vereins ist zulässig. Dies kann durch eine Satzungsergänzung, durch ein Leitbild oder auch durch das Aufhängen eines Banners in der Sporthalle oder vor dem Vereinsheim zum Ausdruck gebracht werden. Sportvereine sind zwar parteipolitisch neutral, aber nicht gesellschaftspolitisch neutral. Sie sind frei bzw. aufgerufen, sich zu positionieren und ggf. auch ihre Mitglieder zu schützen. Rechtsextreme oder rechtspopulistische Akteure, Organisationen oder Gruppierungen verstoßen gegen die Werte des Sports, vor allem gegen den zentralen Wert Vielfalt der Gesellschaft. Sie betrachten bestimmte Teile unserer Gesellschaft als “nicht zugehörig” und möchten diese Menschen ausschließen.

Indem sich Vereine aktiv gegen Diskriminierung, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit aussprechen, senden sie eine klare Botschaft und vertreten offen die Werte des Sports.  
Ein Verein, der sich gegen menschenfeindliche Positionen äußert, schützt Menschen innerhalb und außerhalb des Vereins, die von Diskriminierung betroffen sind. Weiter stärkt er Menschen, die sich für eine tolerante und offene Gesellschaft engagieren.

Prof. Dr. Martin Nolte hat in einem Rechtswissenschaftlichen Gutachten verschiedene Situationen zusammengestellt, mit denen Sportvereine in diesem Kontext konfrontiert sind. 

Weitere Informationen, Erläuterungen etc. sind auf der Seite “Sport mit Courage” der Deutschen Sportjugend (dsj) zusammengestellt. 

Die Grundsätzen unserer Tätigkeit finden sich in der Satzung (§ 2) und der Jugendordnung (§ 2).

Weitere Aussagen zu Grundsätzen und Werten können Sie dem Leitbild sowie einigen Positionspapieren des Landessportbundes NRW entnehmen.

Zu den Positionspapieren

 

Ja das gibt es. Informationen und Kontaktdaten von Berater*innen mit Fachkompetenz für Antirassismusarbeit, Interkulturalität und Rechtsextremismusprävention, den so genannten FAIRwerker*innen, finden Sie hier: »Kontaktdaten Berater*innen.
Sie können anlassbezogen sowie präventiv beraten, Bildungsveranstaltungen initiieren und Vereine, Bünde und Verbände bei Positionierungen, Stellungnahmen oder bei Entscheidungen unterstützen.

Ansprechpersonen

Im Rahmen den LSB-Programms „Entschlossen weltoffen! – Gemeinsam für Demokratie und Respekt im Sport“ macht der Landessportbund NRW Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote, um freiwillig Engagierte und hauptberuflich Tätige in Vereinen, Bünden und Verbänden zu unterstützen.

Ziel ist es, sie für menschenverachtendes und demokratiefeindliches Verhalten zu sensibilisieren und ihnen Handlungssicherheit im Umgang mit Rechtsextremismusprävention und rassismuskritischer Arbeit zu vermitteln.

Auf der folgenden Seite finden Sie Qualifizierungsangebote:

Mehr zum Programm „Entschlossen weltoffen!“

Ansprechpersonen


Weitere Informationen

  • Positionen von DOSB und dsj (Stand: Februar 2024)
  • dsj-Handreichung „RECHTSsicherheit im Sport - Politisch neutral?! Umgang mit Positionierungen, Vermietungen, Einladungen“ 
  • dsj-Informationsflyer „Mit Schutz und Rückendeckung: Was Vereine und Engagierte gegen rechtsextreme, menschenfeindliche und antidemokratische Angriffe tun können“ 
  • Materialsammlung „Sport mit Courage“, u.a. mit dem Themendossier „Sport, Werte und Politik - Zwischen Neutralität und Haltung zeigen“ (mit z.B. einem Artikel zum Thema Satzungen) 

Ansprechperson

Michael Neumann
Tel. 0203 7381-922
E-Mail schreiben

 

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