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Sportstättenförderprogramme von Land und Bund

Es gibt verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundes-Ebene, die Sportvereine für Bau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von Sportanlagen nutzen können. Nachfolgend finden Sie Übersichten von und Verweise zu aktuell gültigen Programmen. Häufig gibt es auch kurzfristig aufgelegte kommunale Förderprogramme, an denen Sportvereine ebenfalls partizipieren können. Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund auf.

 

Programme auf Landesebene

Eine Gesamtübersicht zu den Fördermöglichkeiten im Sportstätteninfrastrukturbereich auf Landesebene, die Sportvereine und Kommunen offenstehen, wird derzeit erarbeitet. Nachfolgend finden sich bereits einige Programme für Sportvereine:

  • »Klimaanpassung.Kommunen.NRW
    Hauptzielsetzung des Förderwettbewerbs ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch Maßnahmen zur Vorsorge und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit zu begrenzen. Daher sind u.a. folgende Vorhaben denkbar: Schaffung von Flut- und Retentionsflächen, Bau von Verschattungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung. In einem ersten Schritt sind Projektskizzen vrstl. von Anfang bis Ende Juli 2024 einzureichen. Eine vorherige Beratung durch die Innovationsförderagentur NRW ist dringend zu empfehlen.
    Start ist voraussichtlich im Juli 2024
     
  • »Moderne Sportstätte 2022

    Mit einem bisher in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten stärkt das Land seine Stellung als Sportland Nummer Eins. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können.
    Der Verwendungsnachweis durch die Sportvereine bzw. sonstige Maßnahmenträger muss spätestens bis zum 31.03.2024 bei der NRW.BANK eingereicht werden.
     

  • »Struktur- und Dorfentwicklung
    Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohner*innen Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
     
  • »Energieeffiziente öffentliche Gebäude
    Die EU und das Land NRW fördern investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. energetische Standard des Gebäudes muss nach Maßnahmen über den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes liegen und der Primärenergiebedarf muss um mindestens 50% reduziert werden)
     
  • »NRW.Bank.Sportstätten
    Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. 

Programme auf Bundesebene

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) führt und aktualisiert eine Übersicht von bundesweiten Förderprogrammen für Sportstätten und Sporträume, die für Sportvereine und / oder Kommunen geöffnet sind -  darunter bspw. die „BEG-Förderung“ (Maßnahmen zur energetischen Sanierung) oder die „Kommunalrichtlinie“ (u.a. Modernisierung Beleuchtung und Lüftungsanlagen, Klimaschutzberatung).

Übersicht Bundesförderung für Sportstätten und Sporträume

Crowdfunding

Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit bieten auch Crowdfunding-Plattformen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Vereinsportal VIBSS Online.

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