Alle Sportvereine in NRW, die die Fördervoraussetzungen des Landessportbundes NRW erfüllen, können mit einer Sportanlage an der Aktion teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Sportanlage im Eigenbesitz des Vereins befindet oder der Verein einen langfristigen Miet oder Pachtvertrag hat.

