Die Stadt- und Kreissportbünde sind seit Inkrafttreten der Satzung des Landessportbundes NRW am 19.01.2008 ordentliche Mitglieder. Die SSB/KSB bilden die Gemeinschaft des gemeinnützigen und organisierten Sports innerhalb einer Stadt bzw. eines Kreises. In ihnen sind die Sportvereine einer Stadt/eines Kreises zusammengeschlossen.
Die SSB/KSB sind eingetragene Vereine. Sie fördern die Zielsetzungen des Landessportbundes im Rahmen ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Die Stadt- und Gemeindesportverbände (SSV/GSV) sind grundsätzlich selbstständige Untergliederungen der Kreissportbünde. Als eingetragene Vereine unterstützen und ergänzen sie die Arbeit der Kreissportbünde auf der Ebene der Kreise.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 23 Stadt- und 31 Kreissportbünde sowie zurzeit 317 Stadt- und Gemeindesportverbände.