Förderung der ordentlichen Mitgliedsorganisationen

Die Sportfachverbände als ordentliche Mitgliedsorganisationen (nach § 8 der Satzung) unterscheiden sich in ihrer Struktur und Größe sowie in ihren finanziellen und personellen Ressourcen stark voneinander. Deshalb hat der Landessportbund NRW für sie differenzierte Fördermöglichkeiten entwickelt.

Auf folgende Zuschussprogramme und Förderungen können die Sportfachverbände für ihre Arbeit auf Landesebene zurückgreifen:

Für die Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung gelten gewisse Einschränkungen bzw. sie sind von der Inanspruchnahme einiger Förderprogramme ausgeschlossen.

 

 

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