Förderung der ordentlichen Mitgliedsorganisationen
Die Sportfachverbände als ordentliche Mitgliedsorganisationen (nach § 8 der Satzung) unterscheiden sich in ihrer Struktur und Größe sowie in ihren finanziellen und personellen Ressourcen stark voneinander. Deshalb hat der Landessportbund NRW für sie differenzierte Fördermöglichkeiten entwickelt.
Auf folgende Zuschussprogramme und Förderungen können die Sportfachverbände für ihre Arbeit auf Landesebene zurückgreifen:
Aufbau und Sicherstellung einer hauptberuflichen Struktur durch das Personalkostenförderprogramm und durch ein individuelles Beratungsangebot
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen für Funktionsträger und hauptberufliche Mitarbeiter/innen
Landesprogramm Breitensportentwicklung
Unterstützung der Beratungs- und Serviceangebote der Mitgliedsorganisationen durch das Vereinsinformations-, -beratungs- und -schulungssystem (VIBSS)
Individuelle Beratung in allen inhaltlichen, organisatorischen und strukturellen Fragestellungen
Für die Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung gelten gewisse Einschränkungen bzw. sie sind von der Inanspruchnahme einiger Förderprogramme ausgeschlossen.