Dach- und Fachverbände

Die Satzung des Landessportbundes unterscheidet folgende Arten von Mitgliedschaft:

Für alle Arten der Mitgliedschaft gilt, dass die Organisationen wegen der Förderung des Sports gemeinnützig sein müssen und ihr Verbandsgebiet den Verwaltungsgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht. Weitere Voraussetzungen der Mitgliedschaft regelt die Satzung des Landessportbundes.

Zur Suche nach Verbänden

Zur Suche nach Stadt- und Kreissportbünden

 

 

Kontaktformular

Seite weiterempfehlen

Schließen [x]* Pflichtfelder