Die Satzung des Landessportbundes unterscheidet folgende Arten von Mitgliedschaft:
Für alle Arten der Mitgliedschaft gilt, dass die Organisationen wegen der Förderung des Sports gemeinnützig sein müssen und ihr Verbandsgebiet den Verwaltungsgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht. Weitere Voraussetzungen der Mitgliedschaft regelt die Satzung des Landessportbundes.

