Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung

Nach § 10 der Satzung des Landessportbundes NRW sind Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung solche Verbände, die keine Fachsportart vertreten, deren Tätigkeiten jedoch weitgehend im sportlichen Bereich liegen und die über Untergliederungen verfügen.

Folgende Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung gehören dem Landessportbund an:

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