Nachwuchsförderung

Auf der Grundlage des in Artikel 6 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung formulierten Auftrages, jungen Menschen die Entfaltung ihrer Begabung in besonderer Weise zu ermöglichen, werden im Sportland Nordrhein-Westfalen sportbegabte Kinder und Jugendliche besonders gefördert. Mit diesem Ziel arbeiten die Landesregierung NRW, der Landessportbund Nordrhein-Westfalen, die Sportfachverbände und die Sportstiftung Nordrhein-Westfalen eng zusammen.

Bereits seit 1985 haben die Landesregierung und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen im "Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung in Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband" eng zusammengearbeitet. Dieses Landesprogramm wurde 2009 weiterentwickelt und ist in das neue Programm "Leistungssport 2020 - Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen" einbezogen worden.

Wesentliche Aufgaben in der Förderung des Nachwuchssports bleiben wie bisher:

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