Aktuelles

sport inside des WDR berichtet kritisch über das DFB-Fußballmuseum und die Sportstättensituation in NRW und Deutschland

Drohende Verschwendung

Der erste Beitrag von Jürgen Kleinschnitger wurde in der Sendung vom 8. Oktober (22.45 - 23.25 Uhr) ausgestrahlt und befasst sich mit dem DFB-Fußballmuseum, das 2014 in Dortmund eröffnet werden soll. Unter dem Titel "Drohende Verschwendung" bildet die Finanzierung des Museumsprojekts den Schwerpunkt.

Hier der Link zum Film "Drohende Verschwendung"

Marode Sportstätten

Der zweite Beitrag wurde in der gleichen Sendung ausgestrahlt und stammt von Thorsten Poppe. Unter dem Titel "Marode Sportstätten" geht es dort um den Sanierungsbedarf und den Sanierungsstau bei Sportanlagen in Deutschland, von dem vor allem der Breitensport stark betroffen ist. In dem Film kommt auch LSB-Präsident Walter Schneeloch zu Wort, der als DOSB-Vizepräsident dort für den Breitensport verantwortlich ist.

Hier der Link zum Film "Marode Sportstätten"
 


Öko-Check-Aktion erfolgreich - bewerben Sie sich jetzt bis zum 31.03.2012!

Die im September 2011 gestartete Aktion des Landessportbundes NRW und der RWE Vertrieb AG stößt bei den Sportvereinen in NRW auf reges Interesse. Die für die schnellsten Anmeldungen ausgeschriebenen Öko-Checks waren nach kurzer Zeit bereits vergeben.

Vereine, die die umfassende Bestandsaufnahme der energetischen ökologischen Situation ihrer Sportanlagen durchführen lassen wollen, haben nur noch bis zum 31.03.2012 die Möglichkeit einen Öko-Check im Rahmen der Aktion "Volle Leistung - niedrirger Verbrauch" zu den besonders kostengünstigen Konditionen in Auftrag zu geben und die finanzielle Förderung der Energiesparmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Interessiert? Lesen Sie hier, wie der Öko-Check funktioniert.


Konsequenzen der novellierten Bundes-Trinkwasserverordnung für Sportvereine

Zum 1. November 2011 ist die novellierte Bundes-Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind "sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation", also auch Sportvereine,

Was heißt das für Sportvereine?

  1. Überprüfen Sie, ob Sie eine Großanlage - wie oben beschrieben - betreiben.
  2. Melden Sie Ihre Großanlage dem zuständigen Gesundheitsamt.
  3. Überprüfen Sie, ob geeignete Probeentnahmestellen vorhanden sind bzw. lassen Sie diese ggf. einbauen.
  4. Beauftragen Sie ein gelistetes Labor  mit der Probeentnahme und Untersuchung auf Legionellen. Es empfiehlt sich mehrere Labore anzufragen und einen Preisvergleich anzustellen. Unterlagen, aus denen hervorgeht, wer die Trinkwasseruntersuchung durchführen kann sowie die entsprechende Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter www.lanuv.nrw.de .
  5. Melden Sie das Ergebnis Ihrem Gesundheitsamt innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Untersuchung. Informieren Sie das Gesundheitsamt unverzüglich, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen in 100 l Trinkwasser erreicht oder überschritten wird.
  6. Hängen Sie die Untersuchungsergebnisse an einer zentral einsehbaren Stelle für alle Nutzer der Sportanlage aus.

Gegebenenfalls kann das Gesundheitsamt das jährliche Untersuchungsintervall verlängern, wenn

Sportvereine, die kommunale Anlagen nutzen, sollten ihre Kommune nach den Untersuchungsergebnissen fragen.

Nähere Informationen bietet das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.lanuv.nrw.de.

Um das Auftreten von Legionellen zu verhindern, sollte die Vorhaltetemperatur mindestens 55 Grad betragen bzw. mindestens einmal täglich auf 60 Grad aufgeheizt werden. Alternativen können die Trennung des Speichers vom Warmwassernetz durch einen zwischengeschalteten Wärmetauscher oder nicht thermische Verfahren ( UV-Bestrahlung, Feinstfilter, Chemikalien) sein.


LED Licht auch in Sporthallen

Der effiziente Einsatz von Energie steht bei Sportlern von Natur aus hoch im Kurs. Die Essener Turnvereinigung Steele 1863 setzt auch in ihrer Sporthalle konsequent auf die LED-Technik.

Den ganzen Artikel aus dem Magazin "innovation & energie 3_2011" der EnergieAgentur.NRW lesen Sie in der nachfolgenden Pdf-Datei.


Sportstättenfinanzierungsprogramm

Einführung einer 10-jährigen Laufzeitvariante sowie Änderung der       20-/30-jährigen Laufzeitvarianten

Die NRW.Bank nimmt Anpassungen in Ihrem Programm NRW.BANK.Sportstätten vor.

Ab 01.08.2011 stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung:

Anträge, die nach dem 31.07.2011 bei der NRW.BANK eingehen, werden zu den jeweils neuen Programmbedingungen entschieden. Alle Anträge, die bis einschließlich 31.07.2011 bei der NRW.BANK eingehen und sofern die für die Entscheidung notwendigen Unterlagen bis zum 30.09.2011 vorliegen, werden zu den bis zum 31.07.2011 gültigen Programmbedingungen entschieden.

Die aktuellen Programm-Merkblätter und Formulare finden Sie auf www.nrwbank.de

Weitere Infromationen zum Sportstättenfinanzierungsprogramm finden Sie hier.


Versicherungen bei Eigenbaumaßnahmen der Sportorganisationen

Immer mehr Sportvereine schaffen neue Sportanlagen oder sanieren ihre in die Jahre gekommenen Vereinsheime. Häufig wird dabei vieles in Eigenleistung durch die Vereinsmitglieder erledigt. Bei allen Eigenbaumaßnahmen ist jedoch darauf zu achten, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Das Merkblatt "Versicherungen bei Eigenbaumaßnahmen der Sportorganisationen"der ARAG und der Sporthilfe NRW informiert über die entstehenden Risiken und die Möglichkeiten, sich gegen diese abzusichern. Es kann kostenlos angefordert werden beim VIBSS-Servicebüro des Landessportbundes NRW, Telefon 0203 7381-777, E-Mail: vibss(at)lsb-nrw.de

Für nähere Informationen und Angebote wenden Sie sich bitte an das

Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V., Postfach 25 40, 58475 Lüdenscheid, Telefon 02351/947540, E-Mail: vsbluedenscheid(at)ARAG-Sport.de

 

 



Ansprechpartner

  • Haase, Achim

    Referent Sporträume/Umwelt/Klimaschutz
    Telefon: 0203 7381-837
    Telefax: 0203 7381-915
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