Sportpauschale

Die Sportpauschale wird seit 2004 durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den Kommunen zugewiesen. Die Aufstellung der Mittelzuweisungen  ab 2005 wird hier in der jeweils aktuellen Form hinterlegt. (GFG 2012)

Nachfolgend weitere Unterlagen zum Thema "Sportpauschale" als Download:


Die Kleine Anfrage zum Zwang der Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für Nothaushalts-Kommunen ist vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet worden.

Die entsprechenden Unterlagen mit der Dokumenten-Nr. 15/1953 können hier abgerufen werden.

Empfehlungen des Landessportbundes NRW zur Unterstützung der kommunalen Sportbünde:

Hier als erstes Beispiel die Einpassung der Sportpauschale in die Sportförderung der Stadt Münster:

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