Die Sportpauschale wird seit 2004 durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den Kommunen zugewiesen. Die Aufstellung der Mittelzuweisungen ab 2005 wird hier in der jeweils aktuellen Form hinterlegt. (GFG 2012)
Nachfolgend weitere Unterlagen zum Thema "Sportpauschale" als Download:
Die Kleine Anfrage zum Zwang der Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für Nothaushalts-Kommunen ist vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet worden.
Die entsprechenden Unterlagen mit der Dokumenten-Nr. 15/1953 können hier abgerufen werden.
Empfehlungen des Landessportbundes NRW zur Unterstützung der kommunalen Sportbünde:
Hier als erstes Beispiel die Einpassung der Sportpauschale in die Sportförderung der Stadt Münster: