Frauenordnung des Landessportbundes NRW e.V.

Der Landessportbund NRW e.V. fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Er wirkt mit gezielter Mädchen- und Frauenförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin und verpflichtet sich, bei allen Maßnahmen und auf allen Ebenen die Strategie des Gender Mainstreamings anzuwenden, um Chancengleichheit im Sport zu sichern.

Gender Mainstreaming und Chancengleichheit im Sport als Querschnittsaufgabe des Landessportbundes NRW ist als Kernaufgabe dem Kernthema Politik (§4 der Satzung) zugeordnet.

Die grundsätzlichen Belange der Frauen im Sport werden im Landessportbund NRW e.V. von der Kommission Gender Mainstreaming und Chancengleichheit entsprechend der in §5 der Satzung festgeschriebenen Kernaufgabe in Abstimmung mit dem Präsidium wahrgenommen.

Dazu beschließt die Mitgliederversammlung gemäß § 25 „Frauenvertretung“ diese Frauenordnung:

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