Übungsleiter-Zuschüsse

Auch 2012 können die Sportvereine wieder Mittel zur Förderung der Übungsarbeit (Übungsleiter-Zuschüsse) beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen.

Die Antragstellung ist ab 01. März bis zum 31. Mai 2012 möglich. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb dieser Frist.

Am bequemsten ist es für Sie, wenn Sie den Antrag direkt online auf unserem Portal stellen. Dafür brauchen Sie die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Registrierung zur Online-Bestandserhebung verwendet haben.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.

Stellen Sie hier Ihren Online-Antrag auf Förderung der Übungsarbeit. Wie das geht, zeigt Ihnen unser Anleitungsvideo. Nutzen Sie beim Abspielen am besten den Vollbild-Modus (in der Video-Menüleiste unten rechts).

 

Wenn Sie Ihren Antrag in Papierform stellen möchten, finden Sie in der PDF-Datei das Formular zum Herunterladen und Ausdrucken. In der zweiten PDF-Datei finden Sie die allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen.

Ansprechpartner

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